Neonazis und anderes Gesindel der Neuzeit


Nach dem langjährigen Verüben einer Reihe von Morden durch ein Neonazi-Trio, endete dieses endlich im November 2011, wobei die Umstände die waren, dass zwei Männer der Mordgruppe in einem brennenden Haus tot aufgefunden wurden, während eine Mörderin verhaftet und hinter Schloss und Riegel gebracht wurde. Die nazistische Verbrecherbande zog über 10 Jahre lang mordend durch Deutschland, legte Bomben, ermordete eine Polizistin, raubte Banken aus und beging Morde an mehreren in Deutschland arbeitenden, redlichen türkischen Einwanderern. Auch Sympathisanten, Mitwissende und eventuelle Mittäter werden vermutet, und auch einige solcher Leute in Haft gesetzt.
Nun, dieses Mördergesindel ist seit dem genannten Geschehen, seit November 2011, in aller Munde. Aus der Sicht der Rechtschaffenheit verdienen alle im genannten Zusammenhang stehenden Kreaturen im wahrsten Sinn des Wortes in keiner Weise die Bezeichnung ‹Mensch›. Zwar sind sie menschliche Wesen gemäss ihrer Form und Gattung, doch Menschlichkeit und Mitgefühl gegenüber den Mitmenschen ist ihnen völlig fremd, insbesondere gegenüber jenen, welche durch die rassistische Gesinnung der Neonazis und sonstig Rechtsextremen diskriminiert, terrorisiert, verfolgt und gemordet werden. Unter dem rassistischen Hass müssen auch jene aus dem eigenen Volk leiden, welche sich aus Rechtschaffenheit, Ordnungs- und Gerechtigkeitssinn sowie aus Ehre, Würde und wirklicher Menschlichkeit gegen das Naziwesen und dessen menschenverachtende Handlungen, Taten, Parolen, Ausschreitungen und Reden auflehnen.
Neonazis, Rassisten und sonstige Rechtsextreme sind tödlich berechnend, in sich selbst kalt, gefühllos, menschen- und lebensverachtend und genau genommen zu einem würdigen, ehrlichen, bescheidenen und aufrichtigen Leben nicht fähig. Dies ganz egal, was ihre Beweggründe und ihre Motive auch immer sein mögen, durch die sie sich zu derart ungeheuren Verbrechen und Untaten hinreissen lassen, wie das durch das mörderische Neonazi-Trio geschehen ist. Falsches Mitgefühl und falscher Humanismus sind gegenüber diesen Kreaturen ebenso fehl am Platz wie auch eine Strafmilderung durch ‹bedenkliche› psychologische Ursachen oder die falsche politische Beeinflussung usw., die ihre blutrünstigen Handlungen und Taten rechtfertigen sollen. Tatsache ist, dass jeder verstandes- und vernunftbegabte Mensch für seine Handlungen und Taten in jeder Beziehung immer und umfänglich selbst verantwortlich ist. Das trifft auch in vollem Umfang zu für all die Gedanken und Gefühle, und zwar auch dann, wenn vielleicht eine schwere Jugend durchzustehen war, wenn der Mensch vielleicht als Kind, Jugendlicher oder Erwachsener schlecht behandelt oder sonstwie körperlich und psychisch misshandelt wurde. Das alles ist mit Sicherheit nicht einfach zu verkraften und zu neutralisieren, doch ist es jedes Menschen Pflicht, und er hat auch die Möglichkeit, solche Probleme anzugehen und diese selbst oder - falls erforderlich - mit Hilfe Dritter zu bewältigen. Und das kann und muss in der Art und Weise geschehen, indem die entstandenen negativen Folgen in der Psyche und im Bewusstsein umfänglich verarbeitet werden, folglich ein gesundes verstandes- und vernunftmässiges Leben geführt werden und sich der Mensch rechtschaffen in die Gesellschaft einordnen kann.


Niemals sind Verbrechen irgendwelcher Art und Schwere zu rechtfertigen oder sogar zu verstehen, denn nichts berechtigt einen Menschen dazu, seine vorhandenen eigenen Probleme auf andere Menschen abzuwälzen, wie auch nicht sein eigenes Versagen in bezug auf die Meisterung des eigenen Lebens an anderen Menschen durch Gewalt auszulassen oder vermeintlich zu kompensieren. Bei den Neonazis, ebenso wie bei allen anderen Extremisten aller Art, ob sie sich nun als einzelne, als Gruppe oder Organisation als Rechte, Linke, Autonome, Religiöse, Politische oder sonstwie bezeichnen und von irren, lebensfeindlichen und verabscheuungswürdigen Ideologien beherrscht und gesteuert sind, handelt es sich um Gestalten, die einfach krank im Kopf sind. Sie können oder wollen nicht erkennen, dass alle Menschen absolut gleichwertig und gleichberechtigt sind, und zwar ganz egal, welcher Rasse, welchem Volk, welcher Nationalität, welcher Glaubensrichtung und welchem gesellschaftlichen Stand usw. sie angehören. Rechtschaffene Menschen haben bedingungslos als solche geachtet, respektiert, geehrt, gewürdigt und nicht nur toleriert, sondern anerkannt zu werden. Wer dagegen handelt, verstösst gegen die entsprechenden schöpferisch-natürlichen Gesetze und Gebote, denn diese besagen, dass alle Arten von irrealen, lebensfremden und menschenfeindlichen Ideologien, Handlungen, Taten, Worten und Reden absolut schöpfungs- und naturwidrig sind und gegen die Regeln eines sicheren Lebens verstossen. Menschen, die falschen Ideologien anhängen, ihr diesbezügliches Gedankengut verbreiten und sich durch ihre falsche menschen- und lebensfeindliche Gesinnung zu kriminellen oder gar zu verbrecherischen Handlungen, Taten und Reden usw. hinreissen lassen, schliessen sich dadurch selbst aus dem Kreis der menschlichen Gesellschaft aus, folglich dies durch entsprechende Gesetze ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden muss, um die rechtschaffene menschliche Gemeinschaft zu schützen. In genannter Weise gegen Recht und Gesetz Verstossende resp. straffällige Elemente müssen geeigneten Massnahmeerfüllungsorten zugeführt werden, wo sie unter Aufsicht über die schöpferisch-natürlichen Gesetze und Gebote in bezug auf das Leben, die Lebensführung und den Umgang mit den Mitmenschen, der Gesellschaft und dem Staat belehrt werden müssen. Ihren Lebensunterhalt sollten die Fehlbaren dabei durch harte Arbeit selbst verdienen müssen, wobei jedoch psychische und körperliche Strafen, Folter und sonstige Misshandlungen aller Art oder sogar die Todesstrafe gegen Kriminelle und Verbrecher in keinem einzigen Fall Anwendung finden dürfen. Solches nämlich geht nicht konform mit den schöpferisch-natürlichen Gesetzen und Geboten, folglich solche Handlungen selbst gegenüber dem schlimmsten Verbrecher nicht angewendet werden dürfen. Eine zeitlich begrenzte oder eine effectiv lebenslange Aussonderung aus der Gesellschaft, durch das Verbringen der Fehlbaren an sichere Massnahmeerfüllungsorte, ist vollauf genügend. Wird dem aber zuwidergehandelt durch menschliche Gesetze, durch Rache, Hass und Vergeltung usw., dann entspricht auch das einer strafbaren und ausartenden Handlung durch die Gesetzgebung, die Gerichtsbarkeit und die Richter usw.


Dies, weil jede Lebensform ungeharmt durch Gewalt und Misshandlung ihr Leben fristen können muss, um zu lernen und zu evolutionieren. Es darf also weder durch ein Gesetz oder sonstwie ein Leben getötet und gemordet werden, denn niemals darf mit Gewalt ein Leben beendet werden, weder durch eigene noch durch fremde Hand.


Jeder gute und nach der Wahrheit strebende Mensch muss mit allen rechtschaffenen und menschenwürdigen Mitteln gegen extremistisches Gedankengut kämpfen, sich von allen menschenverachtenden Gedanken, Gefühlen, Worten, Handlungen und Taten distanzieren und alles dafür tun, dass wahre Menschlichkeit, Mitgefühl, Frieden, Freiheit und Harmonie sowie Achtung, Verständnis, Toleranz, Respekt und Liebe sowie alle Tugenden wieder ihren Platz in der menschlichen Gesellschaft finden, indem jeder diese Werte selbst in sich erschafft und sie auch lebt. Und tut das der einzelne, dann tut er es sowohl zu seinem eigenen Nutzen und Wohl, wie auch für den Nächsten, für die Mitmenschen sowie für die gesamte Menschheit. Das diesbezügliche Vorbild des einzelnen ist der grosse Wert, der um sich greift und übergreift auf die Umwelt, wovon letztlich die ganze Menschheit fortschrittlich profitiert.


Konzept: Achim Wolf, Deutschland Ausarbeitung: Billy


(Veröffentlicht im "FIGU-Sonder-Bulletin" Nr. 65 vom Januar 2012)